Windkraft: Wallsbüll fordert mehr Abstand

Zurück zur Startseite 24. Dezember 2015

Wallsbülls Bürgermeister Werner Asmus macht sich Gedanken über die Entwicklung des Dorfkerns und die Abstandsregelungen bei der Genehmigung von Windrädern. Foto: Friedrichsen

Wallsbülls Bürgermeister Werner Asmus macht sich Gedanken über die Entwicklung des Dorfkerns und die Abstandsregelungen bei der Genehmigung von Windrädern. Foto: Friedrichsen

Wallsbüll: Das Thema Windkraft bewegte die Gemeindevertretung Wallsbüll in ihrer letzten Sitzung des Jahres. Im Vorgriff auf die anstehende Neufassung der Teilregionalpläne, durch die die Errichtung von Windkraftanlagen gesteuert wird, verabschiedete sie eine Resolution, in der sie fordert, die Abstandsregelungen von Windkraftanlagen zu Siedlungen auf den Prüfstand zu stellen.

Zu Jahresbeginn hatte das Oberverwaltungsgericht Schleswig die Regionalplanung für die Steuerung der Windenergienutzung für unwirksam erklärt. Als Konsequenz daraus hat der Landtag im Mai 2015 die Änderung des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Demnach hat die Landesplanungsbehörde Teilregionalpläne zur Steuerung der Errichtung von Windkraftanlagen neu aufzustellen. Aus den Kriterien dieser Neuaufstellung lässt sich bereits jetzt ablesen, dass sich an den Abstandsregelungen zwischen Windkraftanlagen und Wohnbebauung nichts ändern wird: ein Abstandspuffer von 400 Metern zu Einzelhäusern und 800 Metern zu Siedlungsbereichen. Dabei wird auch zukünftig von einer Gesamthöhe der Windkraftanlagen von 150 Metern ausgegangen. Das findet die Wallsbüller Gemeindevertretung nicht akzeptabel.

Die Gemeinde Wallsbüll möchte nicht warten, bis die Entwürfe der Teilfortschreibungen der Regionalpläne zur Stellungnahme vorliegen. Sie bezieht in der Entstehungsphase Position und will einen Anstoß geben, dass die Abstandsregelungen bereits in dieser Planungsphase überdacht werden. Während die Anlagenhöhe in den vergangenen 20 Jahren von 80 über 120 nun auf eine Standardhöhe von 150 Metern gewachsen ist, sind die vorgenannten Mindestabstände zur Wohnbebauung nicht entsprechend verändert worden. Einstimmig verabschiedete die Gemeindevertretung Wallsbüll eine Resolution an die Landesregierung und an den Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag, in der sie eine Prüfung und Neubewertung der Abstandregelungen fordert (siehe Info-Kasten).

Für das Jahr 2015 zog Bürgermeister Werner Asmus ein positives Fazit:

„Wir haben das Gros unserer Aufgaben abgearbeitet.“

Dazu gehört auch das Unternehmen „Dorfkernaufwertung“. Ziel ist es, eine sehr ungünstig geschnittene ehemalige Bahnfläche an der Ellunder Straße sinnvoll neu zu gestalten. An der ausrangierten Bahnstrecke entlang ist geplant: eine gepflasterte Ruhefläche mit Tischen und Bänken, Fahrradständer mit der Lademöglichkeit für E-Bikes, 34 Parkplätze für Pkw, darunter drei Stellplätze für Behinderte und Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge. Bis auf die Höhe des Dorfgemeinschaftshauses schließen sich elf Standplätze mit Stromversorgung für Wohnmobile an.

Diese Planung des Büros „Olaf“ aus Westerohrstedt konnte auch die Projektgruppe der Aktivregion „Mitte des Nordens“ überzeugen, es als Maßnahme „Nachhaltiger Tourismus und Naherholung“ in die Förderung aufzunehmen. So rechnet Bürgermeister Asmus bei geschätzten Gesamtkosten von 145 000 Euro mit einer 60-prozentigen Förderung. Wenn die erforderlichen Genehmigungen der Fachbehörden vorliegen, könnte nach einer Ausschreibung im März 2016 der Baubeginn für den Sommer vorgesehen werden.

Traditionell stellt die Gemeinde Wallsbüll ihren Haushalt grundsätzlich noch im alten Jahr auf. Auf der jüngsten Gemeinderatssitzung musste zuvor allerdings noch ein Nachtragshaushalt für 2015 verabschiedet werden. Grund war allein die Tatsache, dass die Erschließung des Baugebietes an der Osterbyer Straße sehr zügig verlief und somit 90 000 Euro zusätzlich aufgewendet werden mussten.

Für die Haushaltssatzung 2016 gelingt es nicht, den Ergebnishaushalt ausgeglichen zu gestalten. Ein gravierender Grund sind stark erhöhte Transferleistungen wie Schulkostenbeiträge und Betriebskostenzuschüsse für auswärtige Kindergärten. Um das Defizit erträglich zu gestalten, beschloss die Gemeindevertretung unter anderem die Hebesätze für die Grundsteuer A und B auf 319 Prozent zu erhöhen. Dies steigert die Einnahmen und die Schlüsselzuweisungen des Landes um 10 000 Euro, da man sich genau auf dem Nivellierungssatz bewegt, den das Land empfiehlt.
Als ausgleichendes „Trostpflaster“ für die Bürger kündigte Bürgermeister Asmus an, dass sie ab dem Jahr 2017 mit einer Absenkung des Arbeitspreises bei der Schmutzwasserentsorgung rechnen können.

Für die Bemühungen, den Ergebnishaushalt ausgeglichen zu gestalten, wird auch an kleinen Stellschrauben gedreht. Für 2016 werden die freiwilligen Zuschüsse an Vereine und Verbände ausgesetzt, eine Ausnahme bildet die dänische Fahrbücherei. Trotz dessen plant man mit einem Defizit von 58 200 Euro.

Reinhard Friedrichsen / Flensburger Tageblatt 24.12.2015

Resolution im Wortlaut

Auch die Gemeinde Wallsbüll bekennt sich zur Notwendigkeit der eingeschlagenen Energiewende. Diese enorme energiepolitische Umwälzung, die flankierend mit energiewirtschaftlichen Aspekten verknüpft ist, bedarf der breiten Akzeptanz in der Bevölkerung. Die Bemessung der genannten Abstandspuffer im Außenbereich und zum Innenbereich von 400 und 800 Metern auf der Basis einer Standard-Windkraftanlage von 150 Metern geht an der Realität vorbei. Die Errichtung von 180-Meter-Anlagen ist mittlerweile der Normalfall. Hier spielen auch wirtschaftliche Überlegungen und Zwänge eine Rolle. Vor diesem Hintergrund fordert die Gemeinde Wallsbüll eine signifikante Erhöhung der festgelegten Abstandspuffer. Die Akzeptanz in der breiten Bevölkerung hängt nicht unwesentlich von der Frage ab, ob in meinem unmittelbaren Lebensumfeld diese großen Windkraftanlagen eine permanent erdrückende Wirkung auf mich und meine Familie ausüben. Die Landesregierung, die im Landtag vertretenen Parteien und die Landesplanungsbehörde haben aus unserer Sicht daher die Aufgabe, bei der Teilfortschreibung des LEP bzw. der Aufstellung der Teilregionalpläne diesen wichtigen Aspekt von ausreichenden Abstandsregelungen zu prüfen und neu zu bewerten.