Gemeindebrief Mai 2022

Gemeindebrief Mai 2022

Liebe Wallsbüller,

nach anfänglicher Trockenheit erleben wir einen schönen Frühling. Alles kreucht und fleucht, blüht und gedeiht und ist herrlich anzusehen. Bei allen weltweiten Sorgen und Krisen entschädigt uns das ein wenig und das normale Leben muss trotz allem irgendwie weitergehen.

Veranstaltungen

Auch unser Gemeindeleben soll nach oder trotz Corona wieder aktiver werden und ich möchte mich ausdrücklich bei allen Mitgliedern unseres Runden Tisches bedanken, die für so viele Veranstaltungen in diesem Jahr gesorgt haben. Eine kurz gefasste Terminübersicht und Informationen über das Ferienprogramm erhalten Sie mit diesem Gemeindebrief. Nutzen Sie die Gelegenheit wieder unter Leute zu kommen.

Arbeitsgruppe Seniorenarbeit

Die Arbeitsgruppe hat zwei sehr schöne regelmäßige Veranstaltungen ins Leben gerufen. Im Dorfgemeinschaftshaus findet jeden letzten Donnerstag im Monat um 12 Uhr ein “Essen in Gemeinschaft” statt. Die Kosten inclusive Getränke und Nachspeise betragen 7 €.

Und jeden dritten Mittwoch im Monat um 14:30 Uhr findet dort ein “Spielenachmittag” statt. Die Kosten für Kaffee und Kuchen betragen 2,50 €.

Anmeldungen für beide Veranstaltungen bitte bei Martina Paulini unter der Telefonnummer 04639/573. Auch ein Fahrdienst ist möglich.

Dorffest

Unser Dorffest mit Kinderspielen und Tombola feiern wir jedes zweite Jahr, also erst wieder 2023. Da aber im Winter durch Corona so viele Veranstaltungen ausgefallen sind, findet am 12. August von 12 Uhr bis ca. 16 Uhr die Seniorenfeier in einem Festzelt statt. Abends ab 19 Uhr wird in dem Zelt das Verspielen der Feuerwehr nachgeholt. Und am 13. August ab 19 Uhr nutzen wir das Zelt für ein Dorffest ohne Tombola und Essen unter dem Motto “Wallsbüll tanzt”. Ein Imbisswagen wird aber vor Ort sein und ein Ausschankservice selbstverständlich ebenso.

Leinenpflicht für Hunde

Auf vielfachen Wunsch greife ich dieses Thema noch einmal auf. Die Gemeinde Wallsbüll hat eine sehr niedrige Hundesteuer und ein Herz für Hunde und Hundehalter / -innen. Trotzdem gibt es Regeln, die einzuhalten sind und über die ich noch einmal informieren möchte. Weiter unten finden Sie eine Übersicht zu diesem Thema.

Dorfgemeinschaftshaus

Der “Runde Tisch” hat viele Vorschläge zur Verbesserung der Ausstattung erarbeitet. Die Gemeinde holt für alle Vorschläge Angebote ein und wird im Bauausschuss beraten, welche dieser Vorschläge umgesetzt werden sollen.

Baumpatenschaften

Die Patenschaften für die Obstbäume Zum Schulplatz sind vergeben. Alle weiteren Interessenten, die sich für eine Baumpatenschaft bei mir gemeldet haben, treffen sich zur Verteilung der Obstbäume am 11. Juni von 10:30 Uhr bis 12 Uhr auf der Streuobstwiese im Gewerbering.

Ihr Bgm. Arno Asmus


MERKBLATT FÜR HUNDEHALTER

In Schleswig-Holstein gilt eine ganzjährige Leinenpflicht in folgenden Bereichen:

  • im Wald und auch im Privatwald, wie z.B. um das ehemalige Depot / Gewerbering
  • auf Naturschutzflächen, wie z.B. bei den Ockerteichen
  • in innerörtlichen Lagen mit Publikumsverkehr, wie z.B. vor dem Lütten Koopmann
  • auf Veranstaltungen, Märkten oder bei sonstigen Menschenansammlungen
  • in Freizeitanlagen, Parks und Sportanlagen, wie z.B. alle Flächen um das Dorfgemeinschaftshaus
  • auf Friedhöfen

Verhalten im Wald und auf Naturschutzflächen

Im Wald und auf Naturschutzflächen sind Hunde nur angeleint und nur auf den Wegen zu führen.

Verhalten in Feld und Flur

Der Mensch, und damit auch der Hund, darf die öffentlichen und auch die privaten Straßen und Feldwege und deren Seitenstreifen nutzen. Dabei darf keine Gefährdung des Straßenverkehrs vom Hund ausgehen. Landwirtschaftliche Flächen, die eingezäunt sind oder bewirtschaftet werden, dürfen nicht betreten werden.

Einwirkungsbereich des Hundehalters

Auch dort, wo es erlaubt ist, darf Ihr Hund nur dann ohne Leine geführt werden, wenn er sich in Ihrem Einwirkungsbereich befindet. D.h. der Hund muss sicher auf Pfiff oder Zuruf gehorchen und zu Ihnen kommen.

Besondere Rücksicht zur Brut- und Setzzeit und zur Notzeit

Wegen der Brut- und Setzzeiten gilt in dieser Zeit überall dort eine bedingte Leinenpflicht, wo Hunde Jungtiere aufstöbern könnten. Hasen setzen von Mitte Januar bis Mitte Juli. Bodenbrüter sind von Anfang März bis Mitte Juli aktiv. Bei Rehen ist die gefährliche Zeit von Anfang Mai bis Mitte Juni.

Gleiches gilt zu Notzeiten. Wenn das Wild bei Starkfrost oder Tiefschnee flüchtig wird, verliert es Energie, die es dringend benötigt um gesund und lebendig über den Winter zu kommen.

Gefährliche Hunde

Es gibt im Bund eine Rasseliste gefährlicher Hunde. Darauf stehen Kampfhunderassen, Rottweiler und Dobermann. In Schleswig-Holstein wurde diese Liste 2016 abgeschafft und jeder Hund wird nach seinem Wesen beurteilt. Wenn ein Hund in der Natur hetzt, einen anderen Hund beißt oder Personen unkontrolliert anspringt, kommt er auf die Liste der gefährlichen Hunde. Dann wird es für die Hundehalter sehr kompliziert, siehe: Gesetz zur Haltung von Hunden.

Ansprechpartner

In amtsangehörigen Gemeinden, wie Wallsbüll, ist das Ordnungsamt und als oberster Leiter der Amtsvorsteher für die Umsetzung der o.g. Regeln verantwortlich. Ansprechpartnerin bei Verstößen und für Rückfragen ist Wiebke Petersen unter 04639/ 7023.

Gemeinde Wallsbüll / Bgm. Arno Asmus

Veranstaltungen

  • Keine Veranstaltungen geplant