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Sitzung der Gemeindevertretung

Sitzung der Gemeindevertretung

Datum/Zeit
Montag, 17.05.2021
Ab 19:30 Uhr

Veranstaltungsort
Gaststätte Bussmann

Veranstalter
Gemeinde Wallsbüll


  1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
  2. Beratung und Beschlussfassung über Einwände zur Niederschrift vom 29.03.2021
  3. Ggfs. Bekanntgabe der Beschlüsse aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Gemeindevertretung vom 29.03.2021
  4. Eingaben und Anfragen
  5. Änderungsanträge
  6. Beratung und Beschlussfassung über die Nichtöffentlichkeit von Tagesordnungspunkten
  7. Bericht des Bürgermeisters und der Delegierten
    – Einwohnerfragestunde –
  8. Feststellungs-und Einbeziehungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 u. 3 BauGB “Hauptstraße”
    hier: Entwurfs-und Auslegungsbeschluss, Beratung und Beschlussfassung
  9. 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
    hier: Beratung und Beschlussfassung über die eingegangen Stellungnahmen und die Abwägungstabellen
  10. 4. Änderung und Erweiterung B-Plan 4
    hier: erneuter Entwurfs-und Auslegungsbeschluss, Beratung und Beschlussfassung
  11. Beratung und Beschlussfassungüber die Ausschreibung der Erschließungsarbeiten B4
  12. Verschiedenes
    Der nachfolgende Tagesordnungspunkt wird nach Maßgabe der Beschlussfassung durch den Ausschuss voraussichtlich nicht öffentlich beraten:
  13. Vertrangsangelegenheiten
  14. Grundstücksangelegenheiten

Hinweise:

Die Sitzung findet unter Berücksichtigung der jeweils aktuellenCorona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein und der aktuellen Allgemeinverfügung des Kreises Schleswig-Flensburg über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus (SARS-CoV-2) auf dem Gebiet des Kreises Schleswig-Flensburg statt.

Der Einlass zu der Sitzung erfolgt einzeln, unter Wahrung der entsprechenden Abstände (mind. 2 Meter) zwischen den Personen. Vor dem Betreten des Sitzungsraumes sind die Hände zu waschen. Hierfür sind entsprechende Handwaschbecken gekennzeichnet. Die Einzelplätze sind in der Gaststätte für die Mitglieder der Gemeindevertretung bzw. der Öffentlichkeit entsprechend gekennzeichnet. Nach Beendigung der Sitzung sind die Sitzungsteilnehmer angehalten, einzeln unter Wahrung des entsprechenden Abstandes (mind. 2 Meter) den Sitzungsort zu verlassen.